In Nachfahrenlisten wird den Personennamen eine zweigliedrige Nummer der Form (n.x) nachgestellt. Dabei ist n = die Generation, der die Person angehört x = eine laufende Nummer Beispiel: (5.13) bezeichnet die 13. Person in der 5. Generation Der Proband hat die Nummer (1). Weiterführende Personen sind Personen, die Kinder haben. x = 0 bezeichnet nicht-weiterführende Personen. Ausgehend vom Probanden erfolgt die Nummerierung längs der Abstammungslinien. Werden die Nachfahren mehrerer Probanden dargestellt, erhalten die Probandenstämme nacheinander die Kennbuchstaben A, B, C, usw. Mehrfachnachfahren - Nachfahrengleichheit In höheren Generationen - insbesondere in Dynastenlisten - können Personen mehrfach auftreten und gehören dabei oft sogar verschiedenen Generationen an (Generationenverschiebung). In der Auslistung erhalten auch Mehrfachnachfahren nur eine Nummer. Sie sind daran zu erkennen, dass beide Elternteile Nachkommen der Stammperson sind, die sogar unterschiedlichen Generationen angehören können. |